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DERTOUR Deutschland GmbH

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51149 Köln

Tel.: +49 (0)69 9588-00
Fax: +49 (0)69 9588-1010
service@meiers-weltreisen.de

Sitz und Amtsgericht: Köln - HRB 53152
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE811177889

Geschäftsführer: Dr. Ingo Burmester (Sprecher), Mark Tantz, Britta Fischer

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §18 Abs. 2 MStV

Matthias Lange
DERTOUR Online GmbH
Emil-von-Behring-Str. 6
60439 Frankfurt

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Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) bereit. Die DERTOUR Deutschland GmbH nimmt derzeit nicht an einem für sie freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Somit kann auch die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.

Kontaktdaten der Beschwerde- und Schlichtungsstelle (Ombudsmann) für Versicherungsvermittlungen

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Homepage: www.versicherungsombudsmann.de

Compliance

Compliance schützt das Unternehmen und seine Mitarbeitenden

Compliance bedeutet die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Verhaltensstandards. Compliance-Regelungen haben das Ziel, die Mitarbeiter und das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Sie bilden die Grundlage unseres täglichen Handelns und gelten für alle Mitarbeitenden einschließlich der Führungskräfte und Geschäftsführer.
Unsere Mitarbeitenden werden kontinuierlich über unsere Compliance-Regelungen informiert und auf Wunsch persönlich beraten. Hinweise von Mitarbeitenden oder Außenstehenden auf mögliches Fehlverhalten, eventuelle Gesetzesverstöße oder Straftaten wie beispielsweise Korruption werden mit großer Sorgfalt überprüft und vertrauensvoll behandelt.
Das Compliance-Team der DERTOUR Group erreichen Sie per E-Mail hier.

Verhaltens-Grundsätze für ein wertschätzendes Miteinander

Unsere Verhaltens-Grundsätze sind von Integrität und Loyalität geprägt: Wir halten uns an Recht und Gesetz, führen einen fairen Wettbewerb und sind ein zuverlässiger Partner für unsere Kunden und Geschäftspartner. Als Touristiksparte der REWE Group sind für uns die Verhaltensstandards des Konzerns maßgeblich. Diese sind im Verhaltenskodex der REWE Group festgelegt und für die DERTOUR Group gleichermaßen verbindlich. Der Verhaltenskodex enthält Grundsätze für unser Verhalten im Geschäftsverkehr und im Umgang miteinander. Er gibt uns Orientierung und ist gleichzeitig eine Verpflichtung für alle, die im Namen der REWE Group tätig sind.
Mehr Informationen zu Compliance und Verhaltenskodex der REWE Group finden Sie hier.
Mit der Hintbox ist es besonders einfach, Compliance-Hinweise abzugeben – auf Wunsch auch anonym. Außerdem ermöglicht das neue Tool eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und den zuständigen einzelnen Compliance-Bereichen innerhalb der REWE Group.
Personen, die Compliance-Hinweise abgeben wollen, ohne das digitale Tool zu nutzen, können sich aber auch weiterhin an den „Ombudsmann“ der REWE-Group wenden.

Ombudsmann der REWE Group

Die REWE Group hat den Münchener Rechtsanwalt Andreas von Máriássy als externen Ombudsmann bestellt. Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner der REWE Group sowie der DERTOUR Group können sich persönlich und anonym an ihn wenden, wenn sie einen Compliance-Hinweis abgeben oder einen neutralen Ansprechpartner suchen, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Inanspruchnahme ist für den Hinweisgeber kostenfrei, die Kontaktaufnahme ist auf Deutsch und Englisch möglich.

Ombudsmann:

Rechtsanwalt Herr Richard Rill
Altheimer Eck 13 / II
80331 München
Email: REWE-Group-Ombudsperson@rae13.de
Tel.: +49 89 2366790

Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen

Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten. Verdachtsfälle auf z.B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder die schädliche Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch, die einen Bezug zur DERTOUR Group haben, können gemeldet werden. Beschwerden können von Mitarbeitenden sowie Außenstehenden digital über den Beschwerdekanal der DERTOUR Group als Teil der REWE Group abgeben werden – auf Wunsch auch anonym.  

Kund:innenbeschwerden, zum Beispiel über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen der DERTOUR Group, gelten nicht als Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Kundenservice-Bereiche und -Hotlines.

Wir möchten Beschäftigte und Externe ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen hinzuweisen. Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen. Das Beschwerdeverfahren läuft nach einem definierten Prozess ab, der auch in der Verfahrensordnung festgehalten ist. Dabei wird zu jeder Zeit unparteiisches Handeln gewährleistet, die Beteiligten am Verfahren sind weisungsungebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Einen menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Verstoß melden

Digital Services Act (DSA)

Die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer unseres Dienstes im Sinne des Digital Services Act (DSA) liegt bei 50.531

Zentrale Kontaktstelle für die Behörden der Mitgliedsstaaten, die Europäische Kommission und das Gremium im Sinne des Art. 11 DSA: behoerdenkontakt.dsa@dertouristik.com. Die Kommunikation kann auf Deutsch oder Englisch gesendet werden.
Eine Meldung rechtswidriger Inhalte erfolgt über dieses Formular.

Nutzer, die von Entscheidungen des internen Beschwerdemanagementsystems (gemäß Art. 20 DSA) betroffen sind, haben das Recht zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen, eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wählen. Dies gilt auch für Beschwerden, die nicht mit den Mitteln des internen Beschwerdemanagementsystems gelöst wurden.