Im Arbeitsgesetz gibt es zurzeit keine festen Regelungen zum Sabbatical. Viele Unternehmen stehen der beruflichen Auszeit mittlerweile jedoch aufgeschlossen gegenüber und werben teilweise sogar Mitarbeiter mit der Möglichkeit auf eine berufliche Auszeit an. In welcher Form das Sabbatical letztendlich realisiert wird, ist in den meisten Fällen Verhandlungssache. Für einige Berufsgruppen gelten jedoch besondere gesetzliche Regelungen.
Das sollten Lehrer über das Sabbatical wissen
Besondere Gesetze machen es Lehrern einfacher ein Sabbatical zu realisieren als Beschäftigten in der freien Wirtschaft. Sofern die Personallage es zulässt, kann jeder Lehrer bei der Schulleitung ein Sabbatical beantragen. Aber Achtung: Bundesweit gilt die Regelung, dass Lehrer eine berufliche Auszeit mindestens zwei Jahre im Voraus anmelden müssen. Erfahren Sie hier, was Lehrer beim Antrag auf ein Sabbatical beachten sollten.
Das sollten Beamte über das Sabbatical wissen
Wenn es um die Bewilligung eines Sabbaticals geht, liegen Beamte klar im Vorteil gegenüber Beschäftigten in der freien Wirtschaft. Durch den Überschuss an Lehrkräften in den 1980er-Jahren wurden spezielle Gesetze entwickelt, die das Bewilligen eines Sabbaticals vereinfachen. Da Beamte den Ländern unterliegen, variieren die Regelungen von Bundesland zu Bundesland. Mehr Informationen zum Sabbatical für Beamte finden Sie hier.